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BVerwG, 10.12.1958 - VI C 213.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verbesserung einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit - Versäumung einer Rechtsmittelfrist
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1957 - I A 133/57
- BVerwG, 10.12.1958 - VI C 213.57
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.07.1955 - II C 281.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - VI C 213.57
Dieses Verhalten des Klägers, bei dem auch sein fortgeschrittenes Lebensalter und seine dadurch zwangsläufig herabgeminderte Konzentrationsfähigkeit zu berücksichtigen sind, stellt keinen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht dar, die für einen gewissenhaften Prozeßführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist (vgl. hierzu Beschluß des II. Senats vom 29. Juli 1955 - BVerwG II C 281.54 -, DÖV 1956 S. 125). - BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - VI C 213.57
Da aus der Tatsache der Revisionseinlegung in Verbindung mit dem Gesamtvorbringen des Klägers als Ziel des Revisionsangriffs die Aufhebung des Bescheides des Berufungsgerichts zweifelsfrei erkennbar ist, genügt die Revision den Erfordernissen eines bestimmten Antrages im Sinne des § 57 Abs. 2 Satz 1 BVerwGG (vgl. BVerwGE 1, 222). - BVerwG, 29.01.1958 - VI C 265.57
Zahlung von Unfallruhegehalt eines Lokomotivführers - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - VI C 213.57
Die Revision muß auch zum Erfolg führen, weil das Verfahren vor dem Berufungsgericht wegen Verletzung der Vorschriften über die Nachsichtgewährung bei Fristversäumnis (§ 36 MRVO 165) an einem wesentlichen Mangel im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 BVerwGG leidet (Urteil vom 29. Januar 1958 - BVerwG VI C 265.57 -, BVerwGE 6, 161).